Hallo Jochen,
ich habe irgendwo gelesen, dass Marshall einige Änderungen an den Amps vornehmen musste, um heutige Normen zu erfüllen - keine Ahnung ob das CE, VDE oder sonstwas war.
Ich dachte, darunter würde auch das unzulässige Schalten von DC-Spannung fallen, ist wohl aber nicht so...
Muss ein Hersteller wie Marshall eigentlich nachweisen können, dass ein Schalter für die zu schaltende Spannung zugelassen ist??
Grüße,
Mathias
Hallo Mathias,
ich geh davon aus, daß es - solange kein Schaden entsteht und bei Nachprüfung (Anzeige?) der C-Konformität(-svermutung) keine Unstimmigkeiten auftreten - juristisch so ziemlich wurscht ist, ob das Bauteil für den speziellen Einsatzzweck geeignet, vorgesehen oder sogar zugelassen ist.
Ganz anders sieht es aus, wenn etwas passiert. Aber auch dann ist sicherlich interessant, was der Hersteller getan und was er unterlassen hat.
Wissen wir, ob die Marshallhitechresarchlaboratories eine Langzeitprüfung mit 10.000 APEM-Schaltern gemacht haben?
Daß möglicherweise per Robbie 100.000 mal bei 1KV DC geschaltet wurde, um nachzuweisen, daß der Schalter trotz fehlender "zugesicherter Eigenschaft" des Herstellers, durchaus als Standby mit DC taugt, weil kein Normaluser in der Lage ist die Grenzen zu erreichen?
Oder daß sie eine umfassende FMEA (Fehlerursachen und -Auswirkungsanalyse) durchgeführt haben, um sicherzustellen, daß bei Ausfall ds APEM ausser "geht nicht", nix anderes passiert?
Zugegebenermassen, weit hergeholt, eher unwahrscheinlich aber wissen wir es? Ich nicht. Sollte was passieren, entscheidet sowieso der Kadi.
Für uns Selber- oder Kleinserienbauer ist die Nachweisführung sicher schwierig....
Grüße
Jochen
PS: 6V6 bei B+ >350V? EL84... Schirmgitter bei EL34s, Größe der Gitterwiderstände in der Endstufe. Wer ist frei von Schuld?