Gleich nochwas hinterher: Kennt sich jemand mit den Abständen von Leitern zum Metallgehäuse (->PE) oder zueinander aus?
Mir schwirren da so Pseudofakten im Kopf rum, daß spannungsführende Kabel doppelt isoliert sein müssen, wenn sie über der "Verletzungsgrenze" liegen (das waren 60V~, oder). Bei Nichtisolation müssen sie mind. 12mm Abstand zum nächsten leitenden Material haben, ist dann Lötstopplack eine Isolation?
Ui - jetzt geht's etwas durcheinander...
Die
doppelte Isolierung bedeutet
- Basisisolierung: Die Isolierung von berührungsgefährlichen Teilen
UND ZUSÄTZLICH
- eine sog. zusätzliche Isolierung= unabhängige Isolierung, die bei Versagen der Basisisolierung vor gefährlichen Körperströmen schützt
Auf Leiterplatten gilt:
log(d) = 0,78 (U/300V) mit einem Mindestwert von 0,2mm
also d = 10^( 0,78 * log [U/300V] ) mm
Beispiele:
U = 250 V -> d = 0,86 mm
U = 350 V -> d = 1,12 mm
U = 450 V -> d = 1,37 mm
U = 600 V -> d = 1,72 mm
alles
MINDESTABSTÄNDE!
(gilt natürlich nur für Zwischenräume von Leitern, bei denen min. einer eine solche Spannung führt...)
Interessant wäre zu wissen, WAS überhaupt als Isolation gilt bzw. dann die Frage, ob zwangsläufig alle Platinen dann nach dem Löten isoliert werden müssten.
Lötstopplack ist ja (wie der name sagt) zum Lötstoppen -> d.h. die Hochspannung führenden Pads sind noch da.
Gruß
Andy
Quelle: DIN EN 60065 (2002) : Audio-, Video- und ähnliche elektronische Geräte