Hallo,
vielleicht ein spezieller Aspekt der bisher fehlte?:
In der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) Nr. 813 „Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte (im Bereich) Fernsehen, Hörfunk und Film“ (was ja schon eine gewisse Nähe zum Röhren-Amp-Bereich hat) findet man einiges Grundlegende wie zum Beispiel die Unterscheidung
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme (was hier zutrifft)
- Prüfung nach Änderung und Instandsetzung
- Wiederholungsprüfungen
Gut, das sagte die BGV A3 auch schon.
Aber interessant ist der Sonderfall
„Prüfung von Eigenbauten und Sonderanfertigungen“ (Produkte ohne CE-Zeichen):
„Bei Eigenbauten und Sonderanfertigungen nach Angaben des Betreibers liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen beim Betreiber. Gibt es keine einschlägigen Normen oder wird von diesen abgewichen, kann keine Konformität erklärt werden und keine CE-Kennzeichnung erfolgen. Es ist jedoch der Nachweis zu führen, dass gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.“
Der Betreiber (in dem Fall ja auch der Hersteller) muß der prüfenden Elektrofachkraft Unterlagen zu dem zu prüfenden Gerät aushändigen, wie z. B. Schaltpläne, Teilelisten (mit Spezifikationen); Bedienungsanleitung, Datenblatt - um einige zu nennen.
Da erledigt sich dann schon manche Annahme des Gerätes zur Prüfung von selbst...
Die Beschriftung des Gerätes (Jeder Knopf, Schalter Buchse etc. - KGS ohne Angaben ist nicht OK!) hat vollständig zu sein – und schon wieder ein paar Prüfaufträge weg.
Die eigentliche Prüfung umfaßt
- Besichtigung – da fallen die meisten Eigenbauten von Unerfahrenen schon mal durch den Rost
- Messung
- Erprobung (Funktionsprüfung)
- Erstellen eines Prüfprotokolls
Wieviel darf der aufwändige Spaß denn kosten?
Meine Meinung (gebildet aus direkt erhaltenen Anfragen und der Beobachtung einiger Foren):
Die meisten Anfragen aus dem Privatbereich kommen von DIYer, die ihren eigenen fachlichen/handwerklichen Fähigkeiten (zu recht) kritisch gegenüberstehen.
Und daher fällt schon bei der Besichtigung vieles durch :Lötstellen, Isolationen, Abstände, Befestigungen, insbes. Schutzerdung - und bei Röhrenschaltungen erst recht: "Welche zulässige Betriebsspannung hat denn der Schaltdraht, den Sie für die Anodenspannung verwendet haben?“.
Wenn man als Elektrofachkraft seinen eigenen Laden „sauber“ halten will, muß man sehr oft einen negativen Prüfbericht verfassen und aus ökonomischen Gründen dafür auch noch Geld nehmen.
Den meisten wäre doch damit gedient, wenn eine entspr. fähige/erfahrene Person in „die Kiste“ reinschaut, Messungen macht und ganz konkret sagt (und nicht schriftlich verfasst), was man ändern muß (nicht sollte) oder ob man besser was kauft (das muß nicht sicherer sein, aber der Verantwortliche ist ein anderer ;-).
Aber auch in so einem informellen „Gespräch“ würde ich keinem die Absolution für mangelhafte Ausführung erteilen.
mfg ernst
Lieber Ernst,
in diesem Text ist eigentlich alles gesagt. Leider wollen das sehr viele nicht glauben, wenn man sich einmal anschaut, was alles angeboten wird.
Und sich darauf zu verlassen, das der hoffentlich vorhandene FI das Problem schon löst, ist wirklich höchst fahrlässig.
Gruß Germy