Hups, hier kamn ja noch ein paar Beiträge.
Sorry für meine Abwesenheit. Dann will ich mal zur Schutzleitermessung zitieren.
1. Amprobe:
"Bei Geräten mit Schutzleiter, bei denen der PE eine Schutzfunktion hat, muss der Widerstand des Schutzleiters geprüft werden. Die Messung erfolgt vom ... Schutzkontakt des Netzsteckers
zu allen berührbaren metallischen Gehäuseteilen des Prüflings, welche mit dem Schutzleiter verbunden sein müssen."
2. Prüfvorschrift zum Prüfen von Geräten - BFV A2 / VDE 701-702:
"Beim Schutzleiterwiderstand wird gemessen, ob der Schutzleiter korrekt angeschlossen ist
und ob auch alle metallischen Gehäuseteile damit verbunden sind..."
3. Prüfung elektrischer Betriebsmittel der Schutzklasse I (Gerätetester TE0701):
"Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I ... wird der niederohmige Widerstand des Schutzleiters gemessen ... Mindestprüfstrom 200mA ... Die Meßleitung wird
an verschiedene Stellen des Metallgehäuses gelegt..."
So. Man kann nun hergehen und sagen: Ok,
an allen Metallgehäusen wird die Vorschrift erfüllt. Schutzleiterwiderstand vom Stecker bis ans Gehäuse. Rest ist mir egal. Alles gut.
Gehe ich nun aber
zu allen berührbaren metallischen Gehäuseteilen des Prüflings, dann ist das dann wiederum ja auch die Masse der Gitarre (und jeder weiß, wie die wirken kann!) und die ist nicht nur am Blues Deluxe hochgelegt, sondern zum Beispiel auch an einem Marshall Haze 15 über 100 Ohm, mit der Folge, dass hier an dieser Stelle die Schutzleitermessung aufgrund des zu hohen Widerstandes versagen würde -> strenggenommen (!) durchgefallen.
Zusammengefasst:
1. Messung ausschließlich am Gehäuse, welches i.d.R. immer mit PE nullohmig verbunden ist: Alles ok.
2. Messung an der Masse der Eingangsbuchse: Fällt je nach Ausführung der Schaltung des Amps durch oder (bei nicht hochgelegter Signalmasse) ok.
=> Widerspruch, unsaubere Vorschrift, Schaltungsdesign, Denkfehler?
Gruß Michael