Salü,Weil ansonsten einfach jeder behaupten würde, dass das Holz vor Inkraft treten geschlagen wurde? Wie soll dass dann effektiv kontrolliert werden? Alle (die meisten) wollen Umwelt-/Naturschutz, aber wenn es sie selbst betrifft ist das Gejammer wieder groß.
Viele Grüße,
Sven
Grundsätzlich stimme ich Dir zu, aber leider ist es doch in Bezug auf z.B. Griffbretter aus Palisander kaum praxisgerecht umzusetzen. Ein Bestandschutz für bestehende Teile ist kaum zu realisieren und hat mit Sicherheit genauso große Schlupflöcher, wie die illegale Einfuhr zu einem späteren Zeitpunkt.
In meinem Fall gibt es eine nicht unerhebliche Zahl an Hälsen, die ich z.B. von Rockinger, auf ----, in Kleinanzeigern, bei Bekannten etc. erworben habe - diese verfügen weder über eine Seriennummer noch andere "unveränderliche" Kennzeichen.
Aus meiner Sicht bliebe mir nur die Erklärung gegenüber - wem eigentlich genau? - dem Zoll etc., dass ich über die Zahl X an Hälsen mit Palisandergriffbrett (oder Rosewood oder xyz) verfüge.
Das war es dann aber auch ...
Praxisgerechter finde ich, wenn auch kitzelig, die Möglichkeit, bei einem Verkauf via Kaufvertrag zu versichern (als Verkäufer), dass das Holz ursprünglich artgerecht eingeführt bzw. erworben wurde. Im Fall des Falles bin ich zwar immer noch in der Beweispflicht, muss mir aber jetzt mal keinen Kopf machen ...
... den ich mir sowieso nicht mache, da ich meine Gitarren weder verkaufen noch zerlegen und veräußern will.
Und die Reise in ein anderes Land - nun ... steht irgendwie auch nicht auf dem Plan.
Gruß; Stone