Impressum | Datenschutz | Shop | DIY | TT @ Twitter | TT-Cabs
Anzeigen der neuesten Beiträge

Rechtslage eigener Amp

  • 85 Antworten
  • 37631 Aufrufe

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

*

Offline smirnov

  • Full Member
  • ***
  • 39
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #15 am: 15.03.2006 10:13 »
Sprachlos? ??

ja, sprachlos! *g*
das mit der RoHs ist mir prinzipiell klar, als kommerzieller anbieter dürfte ich nur mehr bauteile verbauen, die mit dem Rohs zeichen gekennzeichnet sind, oder?
und natürlich bleifreies lötzinn, das kann ja heiter werden.

hat schon jemand mal bleifrei gelötet und kann dazu einen bericht abliefern?

lg
Tom

*

Offline EToby

  • Full Member
  • ***
  • 34
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #16 am: 17.03.2006 23:07 »
keine Ahnung - bleibe da lieber beim guten alten (jetzt ja) vintage Lötzinn
- solange mans nicht in den Mund nimmt

Wer schleckt auch schon über ne Platine in nem Röhrenamp?
Würde wahrscheinlich einige Botoxspritzen sparen *britzel*

*

Offline Stephan G.

  • YaBB God
  • *****
  • 768
  • Yeah!!
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #17 am: 18.03.2006 19:54 »
Hi, Folks!
Was jeder zu Hause mit seinem (alten, illegalen  :police: ) Lötzinn anstellt, bleibt bis zu einem Schadensfall seine Privatangelegenheit.

Als Hersteller von elektrotechnischen Produkten geht das leider nicht, einfach ein funktionierendes Gerät zu produzieren, ohne die geltenden Richtlinien einzuhalten. Selbst wenns der GEILSTE Amp der Welt ist!!!

Ich will hier nicht allzuviel drauf rumreiten - wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, weiß, wovon ich rede: CE, EMV-RL, NS-RL, VDE allgemein, WEEE, ProdHaft, GPSG, etc. Das Finanzamt spitzt auch schon die Öhrchen. IHK- oder HWK-Zwangsmitgliedschaft sind ohnehin nicht vermeidbar.

Au Backe! Da gehört schon ein bisschen Masochismus und viiieeel Idealismus dazu, um sich auf die Scheiße einzulassen...  :'(

Naja, man weiß nicht, wozus gut ist...  :laugh:

PLAY LOUD!!
Forget TRIAL AND ERROR!  BURN AND LEARN!

*

Offline headcrash

  • YaBB God
  • *****
  • 743
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #18 am: 24.03.2006 13:14 »
Wie sieht das eigentlich aus, wenn man sich auf Umbauten/Sonderanfertigungen spezialisiert (entspricht ja auch in gewisser Hinsicht der Original Frage)? Angenommen, ein Privatmensch lässt sich von mir einen Amp bauen (vorausgesetzt ich habe Gewerbe usw.). Könnte der Gesetzgeber rein fiktiv auch dieses Gerät prüfen?
Was ist mit Umbauten: Könnte auch hier der Gesetzgeber bei echten Spezialumbauten einschreiten, wenn man ein Gewerbe hat? Es gibt doch sicherlich sehr viele versierte Hobbybastler, die für mehr oder weniger professionelle Bands gegen Aufwandsentschädigung Basteleien ausführen...
Früher war weniger Gain.

*

Offline Stephan G.

  • YaBB God
  • *****
  • 768
  • Yeah!!
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #19 am: 25.03.2006 17:28 »
Hi, Folks!
Auch für Umbauten bzw. Sonderanfertigungen gelten die o. g. Bestimmungen, auch wenn so mancher meint, er könne sich davor drücken. Das gilt eigentlich auch für einen Elektromeister, der bei der Hwk eingetragen ist. Allerdings wird "der Gesetzgeber" an sich keine Schritte unternehmen - wenn der RegTP nicht gerade ein solches Gerät auf den Tisch flattert.
Passiert allerdings irgendein Unfall, in den das Gerät verwickelt wird, sieht die Sache schon anders aus. Denn nur in dem Fall, dass alle Vorschriften und Richtlinien eingehalten wurden und dies auch lückenlos nachvollziehbar (=dokumentiert) ist, gilt "der Beweis des ersten Anscheins", der den Staatsanwalt dazu zwingt, dem Beschuldigten einen Fehler nachzuweisen.
Im anderen Fall muß der "arme Bastler" seine Unschuld beweisen. Dazu müßte er ein Gutachten eines erfahrenen Dipl. Ing. in  ... na: Elektrotechnik mit üblicherweise sehr gutem Verhältnis zur Handwerkskammer widerlegen. Die Aussichten sind gegen NULL!

Das gilt übrigens auch für "Gefälligkeits-Mods", wie dies in Musikerkreisen üblich ist...

Fazit: OHNE die Handwerkskammer und die Beachtung der Richtlinien (CE, EMV-RL, NS-RL, VDE allgemein, WEEE, ProdHaft + GPSG, etc.)
geht leider nix mehr!!!   :police: :police: :police:

PLAY LOUD!!
Forget TRIAL AND ERROR!  BURN AND LEARN!

*

Offline Black_Chicken

  • YaBB God
  • *****
  • 256
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #20 am: 26.03.2006 18:37 »
wie siehts aus:

angenommen ich lasse bei übergabe unterschreiben, dass ich für nichts hafte etc.. bla bla....


kann ich im Falle eines Unfalls, der auf Fahrlässige verwendung (bei laufendem amp an die Ub gefasst etc. haftbar gemacht werden?

wie siehts bei anderen unfaällen aus?

Grüße

*

Offline Stephan G.

  • YaBB God
  • *****
  • 768
  • Yeah!!
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #21 am: 26.03.2006 20:19 »
Hi, Folks!
Keine Chance - Tatsache bleibt, dass der Amp einem "Dritten" überlassen wird. Ist der Empfänger auch noch elektrotechnischer Laie, spielt es eher keine Rolle, wie der Unfall zustandekam.
Kann man schon fast mit Hehlerei vergleichen: Wenn ich was an den Mann bringe und diesen auch noch die Schuld schriftlich übernehmen lasse, ändert das nix am "Tatbestand".

Mein Fazit fällt relativ einfach wie vernichtend aus:

Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten, einen Amp zu bauen:

1. Für den Eigengebrauch kann ich mir die dollsten Kisten bauen. Halte ich die VDE ein! und bin ich der allein "Zugangsberechtigte", kann ich höchstens wegen Suizid verurteilt werden.

2. Für jedwede Art von Allgemeinheit: Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Einen Amp zu bauen, der gut klingt, ist relativ einfach.
Einen Amp zu bauen, den ich dann auch noch durch alle Vorschriften und Verordnungen schleusen kann, ist eine Kunst.  :o
Und die kostet nunmal Geld.

Die sollten wir alle honorieren. ;)

PLAY LOUD!!
Forget TRIAL AND ERROR!  BURN AND LEARN!

*

Offline Duesentrieb

  • YaBB God
  • *****
  • 5.813
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #22 am: 27.03.2006 08:21 »
Hat mal einer ne Green Card für mich?

*

sjhusting

  • Gast
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #23 am: 3.04.2006 16:13 »
Forget it. Here you pay up front. There you pay afterwards.

Hat mal einer ne Green Card für mich?

*

Offline EToby

  • Full Member
  • ***
  • 34
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #24 am: 15.04.2006 16:46 »
und wie wäre es einen Amp zu bauen und ein Anschlusskabel (ohne das der Amp nicht funktioniert) vom "Kunden",Musiker oder was auch immer selbst anschliessen zu lassen,
quasi das Gerät als defekt deklariert ??

*

Offline Stephan G.

  • YaBB God
  • *****
  • 768
  • Yeah!!
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #25 am: 16.04.2006 14:04 »
Hi, Folks!
Nö - selbst Bausätze müssen wie Fertiggeräte behandelt werden. Schließlich "zwingt" man dem Kunden seine Schaltung auf. Selbst ohne Funktionsgarantie überläßt man dem Kunden ein "Gerät", mit dem sich ein Unfall ereignen kann.

Sobald einer auch nur 1 Cent an einem Gerät verdienen könnte, muß er als Hersteller oder Inverkehrbringer mit allen Konsequenzen rechnen - hat er alle Vorschriften eingehalten und ist "berechtigt", Geräte herzustellen, könnte diese Konsequenz im Endeffekt auch KOHLE sein!  ;D

Also: Warum nicht die Schulbank drücken, um die Berechtigungen zu erlangen???
Faulheit? Mangelnde Fachkenntnisse? Was hindert uns? ???

PLAY LOUD!!
Forget TRIAL AND ERROR!  BURN AND LEARN!

*

Offline Duesentrieb

  • YaBB God
  • *****
  • 5.813
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #26 am: 16.04.2006 16:52 »
Ach was - dieses mittelalterliche Handwerksystem simply sucks. Nur in einigen Bereichen hat es sich geöffnet.
Beispiel gefällig?

Jeder darf ein KFz bauen - er muss weder eine Schulbank drücken, noch nachweisen, dass er "rocket science" beherrscht. Aber dem TÜV muss er es vorführen und gegen eine geringe Gebühr zeigen, dass das Fahrzeug sicher ist und den Vorschriften entspricht.
Geht also - nur bei Amps nicht . . . oder doch?


*

Offline Andy

  • YaBB God
  • *****
  • 891
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #27 am: 16.04.2006 19:12 »
Hai Leute,

Das was wir hier tun, ist wohl eher mit "Stock-Car-Racing" als öffentlichem Straßenverkehr zu vergleichen...

Hindert mich aber auch nicht daran, ab und zu einen Amp zu verkaufen - bin mir des Risikos bewußt und arbeite/dokumentiere halt dementsprechend!

Ohne da jetzt näher drauf eingehen zu wollen: Hier geht's doch um sowas wie "Einzelstückfertigung" und da sollte jedem, gleich ob er nun für sich oder andere baut, die Sicherheit nicht egal sein...

Man sollte z.B. getreu dem Motto "Klingt besser als ABC und ist auch noch sicherer aufgebaut" vorgehen UND das auch mal testen!

Falls das hier irgendjemanden interessiert, könnten wir (!!! - soll heißen: ich schreibe hier für keinen, der zu faul ist, mal in die nächste Uni-Bibliothek zu fahren und mal einen Blick in die entsprechenden Normen zu werfen, das ganze mal eben schnell zusammen) darüber mal diskutieren, einige Punkte sind ja tatsächlich Auslegungssache...

Im Übrigen (das soll jetzt kein Aufruf zum Verbrechen sein ;D) stehen in jeder Bibliothek Kopierer rum... In der Bibliotek, wo ich war, sogar einer ganz nah' neben dem Regal mit den Normen...

Wir könnten ja mal damit anfangen und allen Lernwilligen zumindest sagen, wo sie den die Suche beginnen sollten (Würde hier DIN EN 60065 nennen, lasse mich aber gern belehren...)

Die Sache mit der GreenCard nützt da auch nix... War es nicht ein Amerikaner, der das Steuer seines neuen Wohnmobils während der Fahrt (!) verließ, einen Kaffee kochte und nach dem Crash ein neues Wohnmobil samt einer stattlichen Entschädigung bekam, bloß weil im User Manual nicht stand, dass die Cruise Control (wohl ein Tempomat) nicht die Richtung das Fahrzeugs kontrolliert?

In diesem Sinne...

Gruß

Andy
« Letzte Änderung: 16.04.2006 19:15 von Andy »

*

Offline Duesentrieb

  • YaBB God
  • *****
  • 5.813
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #28 am: 16.04.2006 19:56 »
Mir gehts nicht um Amps alleine, sondern ums Prinzip - die 5 Mio Arbeitslosen in unserer Beamten- und Bananenrepublik könnten sicherlich bei mehr Flexibilität auch des Handwerks und Erleichterungen bei der Existenzgründung ein wenig weiter abgebaut werden.

Mir gehts auch nicht um Stock-Cars, sondern ich kann ein Fahrzeug bauen und am öffentlichen Verkehr teilnehmen, solange der TÜV sein ok gibt. Mit Haftung hat das nichts zu tun - dafür gibts Versicherungen - ich sehe das Problem in der Verteidigung der Pfründe des Handwerks (google das mal . . . ) - und das ist mitunter so lächerlich, dass sich grenznahe Handwerker (Estrich legen z.B.) dann im benachbarten Ausland niederlassen.

Zur Not gäbe es für den engagierten Bastler noch die "Ltd" in UK mit nem Briefkasten ;)


*

sjhusting

  • Gast
Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #29 am: 16.04.2006 20:26 »
Hab ich gemeint mit "pay later." Allerdings diese fabelhafte Entchaedigungen sind normalerweise bei Revision auf realistische niveau reduziert .

Nach meine breite, tiefe, grosse Erfahrung (1 Verstaerker erfolgreich gebaut!) haben 2 Bekannten mich gefragt, ob ich den auch je eins bauen konnte/wurde. Nach dem ich aufgehoert zu lachen habe, habe ich erklaert wieso ich verruckt waere, so was zu machen.

Ich finde die Idee, ein bischen Ausbildung zu haben (was ich nicht habe) ist nicht schlecht. Ob das ein 5-Jahre Prozess mit ein Meister oder sechs Monate in die VHS mit anschliessende Prufung ist, ist ein andere Frage. Ich denke, wenn jemand wirklich ein Geschaeft machen will, je mehr, je besser. Allerdings, weiss ich nicht wie relevant die heutige Ausbildung ist fuer so was wie Röhrenverstärkerbau. Ein Freund, der irgendwann diese Ausbildung gemacht hat, und jetzt ist in auto-radio-reparatur berufstätig, sagt mir die Ohmische Gesetz ist heutzutage in die Ausbildung fluchtig erwähnt. Sein Arbeit, und die Arbeit von wahrscheinlich die Meisten, entsteht aus such die kaputte IC, ersetzt die ganze PCB, schau mal ob es funktioniert.

Ich habe hier irgendwann ein detailliert beschreibung von die Normen gesehen, finde ich es jetzt aber nicht.

Ich bin auf jeden Fall sehr interessiert in wie ich ein sichere Verstärker bauen kann, weil ich keine Interesse habe in ein frühseitige Tod. Ich bezeichne frühseitig als alles was von ein schlecht gebaute Verstärker verursacht ist.

Als nebensache, werde ich mein Bruder fragen, wie das eigentlich in the good old USA heutzutage laueft. Er hat sein eigene Business und ist mit solche Sachen vertraut. Es waere interessant zu vergleichen. Ihr kennt wahrscheinlich jeder die Unterschied zwischen DE und  pre-911 USA: In America, everything which isn't forbidden is allowed; in Germany, everything which isn't allowed is forbidden. Masslos ubertrieben, aber mit ein harter kern wahrheit, denke ich.

Las uns nicht vergessen, DE ist ein von die meist-regulierte Laender des Westens. Das hat eine gute und weniger gute Seite.

Steven

Die Sache mit der GreenCard nützt da auch nix... War es nicht ein Amerikaner, der das Steuer seines neuen Wohnmobils während der Fahrt (!) verließ, einen Kaffee kochte und nach dem Crash ein neues Wohnmobil samt einer stattlichen Entschädigung bekam, bloß weil im User Manual nicht stand, dass die Cruise Control (wohl ein Tempomat) nicht die Richtung das Fahrzeugs kontrolliert?

In diesem Sinne...

Gruß

Andy