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Rechtslage eigener Amp

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Offline Duesentrieb

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #45 am: 20.04.2006 13:48 »
Zur Erläuterung des Brimboriums bin ich nicht geeignet - nur echte Brimborianer können das. Wie gesagt: Handbuch anschauen, Amps anschauen, Peter fragen.

Nein, den Herbert gibts seit 3 Jahren, warum?

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Offline Andy

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #46 am: 20.04.2006 13:51 »
Weil besagte Konformitätserklärung in der Anleitung von 1996 ist...

... Ein Schelm, der Böses dabei denkt :D

Gruß

Andy

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Offline Duesentrieb

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #47 am: 20.04.2006 13:57 »
Und?

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Offline Andy

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #48 am: 20.04.2006 14:02 »
... wenn's den Amp seit 200x gibt ist's halt schwer zu verstehen, wie er 1996 durch die Prüfung gekommen ist...


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Offline Duesentrieb

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #49 am: 20.04.2006 14:14 »
Wen interessierts?

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #50 am: 20.04.2006 18:37 »
Hi, Folks!
@ Duesentrieb:
"Verbrecher" hab ich absichtlich in Notes geschrieben. Das ist er natürlich erst nach der Verurteilung - mein Fehler...  ;)

Natürlich wird ein Fall mit Elektrototen nicht in der Öffentlichkeit wie z. B. bei Frau Salesch oder Herrn Hold breitgetreten - aber es gibt sie reichlich.
Genau wie Staatsanwälte, die auf Elektrotechnik spezialisiert sind. Die Gutachter hab ich lang und breit erklärt.
Gesehen hab ich so einen Richter (der nebenbei bemerkt auch nicht wenige pfuschende Elektriker verknackt)  persönlich noch nicht, aber in Fachzeitschriften sind regelmäßig kleine Berichte mit den haarsträubendsten Fällen abgedruckt, wo die Richter genau dies tun!

@all:
Man kann das alles natürlich als Schwachsinn oder dummes Zeug abtun - das ändert aber nix an den Fakten. Wenn was passiert ist, ist es längst zu spät...  :'(

Wir sollten eigentlich über die Vorschriften an sich diskutieren - wie man sie anwendet und auslegt. Das ist konstruktiv im wahrsten Sinne des Wortes.
Philosophie über den Sinn und Zweck der Vorschriften, wie man sie umgeht oder am elegantesten ignoriert sind eigentlich reine Zeitverschwendung...

Übrigens: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...  :police:

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Offline Andy

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #51 am: 20.04.2006 20:30 »
Wir sollten eigentlich über die Vorschriften an sich diskutieren - wie man sie anwendet und auslegt. Das ist konstruktiv im wahrsten Sinne des Wortes.

Das versuche ich hier ja ständig mal anzustoßen, aber so richtig scheint das auch nicht zu interessieren - ist halt total trockene Materie, die den Sound der Amps kaum weiterbringt :'(

Hätte mir gewünscht, dass sich die dennoch interessierten (von denen der ein oder andere sicher auch die ein oder andere Norm unter'm Tisch hat) hier mal zusammentun OHNE gleich wieder in das Bedauern bezüglich der Überregulierung zu verfallen.

Andererseits dürft Ihr nicht vergessen, dass da draußen ein Heer von Idioten nur darauf wartet, sich leichtsinnig in Lebensgefahr zu begeben - soll heißen: Der "DIN-Sturz" des Amps auf eine Kante (bei dem der Amp ruhig kaputt gehen darf aber "sicher" bleiben muß) ist gar nicht so abwegig, ebenso könnte ein Heavy-Metall-Plek in die Lüftung geraten und der Metaller es im Betrieb rausfummeln wollen...

Nicht wenige von denen sind auch noch knapp bei Kasse und dividieren dann den Preis eines Original-Rectifiers durch die DIY-Teilkosten und beschließen sofort (!) einen Lötkolben zu ordern... aber das hatten wir hier ja schon tausendmal :-\

Hinter diesem Thread steht ja etwas nebulös immer kommerzielle Verwertung der Eigenbauten (sei es nun im "großen Stil", als "Abstoßen der Ex-Gelieben" oder wie auch immer) und da würde ich auch mal aus Konsumentensicht draufgucken! Ich hab' immer ein etwas mulmiges Gefühl, wenn ich einen Amp weggebe (was aber auch eher selten vorkommt) und gucke dann lieber 10x durch (und messe auch, was mir sinnvoll erscheint!).

Damit's etwas konstruktiv wird empfehle ich als Wochenendlektüre DIN EN 60065 - da hat man schonmal einen Überblick...

Gruß

Andy

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sjhusting

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #52 am: 21.04.2006 07:27 »
Wir sollten eigentlich über die Vorschriften an sich diskutieren - wie man sie anwendet und auslegt. Das ist konstruktiv im wahrsten Sinne des Wortes.

Meinst du, wie Peter Dressler's stuck "Geraete der Schutzklaase I ..." in die "Recti, DIY und VDE - Zur Sicherheit -" thread? Das war ein sehr praktische papier.

steven

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Offline Andy

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #53 am: 21.04.2006 08:47 »
So ähnlich, allerdings ohne, dass sich ein einzelner (wie Peter damals) tagelang hinsetzen muß...

Mir würde es reichen, wenn wir uns mal auf eine DIN Norm einigen, die als Ausgangspunkt dient (bin nach wie vor der Meinung, dass DIN EN 60065 die richtige ist, aber das ist jetzt der definitiv letzte Wink mit dem Zaunpfahl an Euch da etwas Eigeninitiative zu entwickeln und sich damit abzufinden, dass wir nun mal in diesem Land leben und nach dessen Regeln spielen müssen) und den Inhalt (bzw. die Punkte, die uns betreffen) dann mal praktisch anwendbar diskutieren.

Allerdings scheinen die meisten ja bereits mit der Beschaffung überfordert zu sein...

Gruß

Andy

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sjhusting

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #54 am: 21.04.2006 09:19 »
Auf der such fuer diese norm habe ich gefunden es ist kostenpflichtig;  offiziel kostet es 120 euro -> http://www.beuth.de/langanzeige/DIN+EN+60065%3B+VDE+0860%3A2003-01/de/0BF62119FAAD98CD8D352353D100395A.3/59526497.html&limitationtype=&searchaccesskey=main

Hab aber auch ein bespiel report gefunden -> http://www.mustek.de/hanse_tests/lvd/lvd_dvdr320.pdf was zeigt was das bedeutet, offiziel mit den norm conform zu sein.

Und ein einfuehrung fuer die IEC version (English) -> http://www.conformity.com/0308product.pdf

Ich finde es interessant, das ein "offentliche" norm ein haufen geld kostet.

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Offline Stephan G.

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Offline Andy

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #56 am: 22.04.2006 16:20 »
Hallo Stephan,

gute Idee - sooo schlimm sieht das doch gar nicht aus - beim ersten Durchgucken sind wohl die Normen

50106
50178
50333      
50366
50371
60065
60269 (1)
60335 (1)
61140
61557

einen Blick wert - wer schonmal ein solches Machwerk durchhat weiß, dass es da natürlich Überschneidungen und reichlich Querverweise gibt...

Starten würde ich wie oben beschrieben mit 60065 und mal einen Blick in 50333 werfen...

Gruß

Andy


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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #57 am: 22.04.2006 19:39 »
Hi, Folks!
Ich würde vorschlagen, einen eigenen Thread zur Normenrecherche aufzumachen...

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Offline Rockopa58

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #58 am: 24.04.2006 15:41 »
Hallo Alle,

habe den Thread eben gerade mal gefunden :D

Sicher eine Superidee, zu den einschlägigen Normen und Bestimmungen einen Tread aufzumachen.

Das Problem für die meisten hier wird es aber sein, außer an das Ihnaltsverzeichnis auch an die gültigen Normen selbst zu gelangen.

ACY, Peter Diezel, Andere und auch ich müssen als Konzessionsträger dafür, im Abo, richtig löhnen und dürfen die Dinger dann noch nicht mal in Auszügen kopieren. Nur abschreiben mit Verweis auf... ist "auszugsweise" erlaubt.
Nicht nur ich bin der Auffassung, daß hier Sicherheit und Personenschutz viel zu teuer verkauft wird.

Dazu kommt erschwerend, daß die gesuchten Informationen in den Normen sehr stark fragmentiert sind und von einem "Laien" nur schwer oder garnicht gefunden werden.

In einigen Bibliotheken könnte man dennoch fündig werden.
Zu beachten ist weiterhin die zur Zeit laufende "Europäisierung" der Vorschriften.
Die zur Zeit ausgelieferten DVD's sind vollgepumt mit roten Streichungen.
Man kann auch heute nicht sicher sagen, ob das was man da liest morgen noch gilt.
Im vergangenen Jahr ging das sogar soweit, daß die aktuellen Etiketten für die Prüfung nach DIN-VDE 0702 nicht verfügbar waren. Die BGV A2 war plötzlich zur BGV A3 geworden.

Natürlich biete ich, wie gewohnt, meine Mitarbeit an. Beachtet dabei bitte die oben vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen.

Gruß
Peter

Edit: Könntet Ihr Eure Links mal auf ein vertretbares Maß bringen, damit man den Thread wieder normal lesen kann ?

 
« Letzte Änderung: 24.04.2006 15:51 von Rockopa58 »

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage eigener Amp
« Antwort #59 am: 29.04.2006 20:44 »
Hi, Folks!
Gewiss, die VDE-Normen scheinen für "Normalbürger" unerreichbar - aber vielleicht kann man in
einer der offiziellen Normauslegestellen einen kurzen Blick riskieren:

http://www.beuth.de/php/partner.php?typ=Auslegestelle&firstcall=false&gesamt=true

I have a Dream ... Stellt Euch vor, jeder von uns würde in eine solche Stelle düsen und koordiniert
eine handvoll (für uns) wichtige Normen "aufsaugen" ...  :o :o :o

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