Der liebe Stefan hat jetzt nach der Musikmesse einige neue Erkenntnisse: Man muss nicht zwingend eine CE Zertifizierung durchführen, sollte/MUSS den Amp aber CE konform bauen (eh klar ). Wenn dann jemand der Meinung ist, dass der Amp NICHT der CE Richtlinie entspricht, wird er geprüft.
...damit wäre ich vorsichtig. Zwar ist es richtig, dass der innerhalb der EU als Hersteller geltende Mensch in erster Linie die Pflicht hat, die CE-Konformität zu erklären und das Gerät entsprechend zu kennzeichnen. Allerdings weiss ich aus Erfahrung, dass die zuständige Behörde (Bundesnetzagentur, Abtl. Technische Regulierung Kommunikation) bei Ihren Besuchen, die auch auf Grund von Stichproben (Internet) erfolgen können, einen Nachweis für die Konformität sehen möchte. Dazu reicht eine technische Dokumentation, in der z. B. die Konstruktionsmassnahmen erklärt werden, die zur Einhaltung beispielsweise der EMV-Richtlinie dienen, i.d.R. nicht aus. Beispiel: ein Amp aus einer Kleinserie oszilliert im HF-Bereich, vielleicht durch fehlerhafte Bauteile. Falls Du dann eine Messung der EMV-Verträglichkeit vorweisen kannst, die zeigt, dass es sich eher um einen Einzelfall handelt, bist Du aus dem Schneider. Das Fehlen solcher Mess-Protokolle (oder eines Gutachtens seitens einer zuständigen Stelle) kann als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, da wird dann ein Bußgeld fällig. Wie bereits erwähnt, ich hatte schon mal diesen Fall der Überprüfung und war sehr froh, dass ich da ein Gutachten vorweisen konnte. Mit der neueren EMV-Richtlinie 2004/108/EG ist es für den Hersteller zwar leichter geworden, ein Produkt nur mittels Dokumentation (also ohne Prüfberichte) als konform zu erklären, aber ein Risiko bleibt.
Gleiches gilt grundsätzlich für die elektrische Sicherheit. Selbst wenn man durch seine Ausbildung (z.B. Elektro-Meister, Ingenieur, etc.) in der Lage ist, Geräte beispielsweise der Schutzklasse 1 unter Berücksichtigung der geltenden Normen herstellen und verkaufen zu dürfen, muss im Schadensfall ein Nachweis geführt werden. Wird dann auch nur eine Kleinigkeit entdeckt, die nicht den aktuellen Normen entspricht, kann es böse werden. Solche Kleinigkeiten sind z. B., dass einige aus dem Ausland (z.B. USA) importierte Netztrafos bei einer Prüfung der Isolationswerte durchfallen würden, da in Europa höhere Richtwerte für die Prüfspannungen gelten (Quelle: Abteilungsleiter des VDE-Prüfinstituts, CeBIT 2008).
Lösungsvorschläge:
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Von Anfang an ein technisches Konzept für die Einhaltung der Sicherheit und der EMV entwickeln, dokumentieren und dieses dann so konsequent wie möglich bei allen Deinen Entwicklungen einhalten. Sollte es besser laufen mit dem Geschäft, würde ich dann mit einem Deiner typischen Amp-Chassis (sollte nicht das einfachste sein) eine Überprüfung der elektrischen Sicherheit und eine EMV-Messung vornehmen lassen. Letztere wird manchmal, meine ich, auch von Unis günstig angeboten. Die Dokumentation dazu bewahrst Du auf und begründest bei neuen Modellen nur die Änderungen zum "Test-Modell" und mit welchen Massnahmen Du sicherstellst, dass sie die Sicherheit bzw. die elektromagnetische Verträglichkeit des Geräts nicht beeinträchtigen - alle Deine Amps sind dann halt "Geräte gleicher Bauart". So ein Amp-Chassis kann man ja schließlich sowohl in einen Combo als auch in ein Topteil einbauen, ob da jeweils die Röhren und Trafos an unterschiedlichen Stellen sitzen ist nicht so entscheidend.
Fehlt nur noch die Anmeldung bei der Stiftung EAR (ElektroG). Dazu würde ich empfehlen, Dich von einem gewerblichen Entsorger beraten zu lassen, die können auch sagen, mit welchem Aufwand eine Entsorgungsgarantie gestellt werden kann, das dürfte bei der geringen Stückzahl nicht so teuer werden. Den Preis dafür kannst Du dann gleich in den Endpreis des Amps einkalkulieren, so bleibst es für Dich kostenneutral.
Für die Einhaltung der RoHS-Richtlinie reicht eine Doku mit entsprechenden Erklärungen der Hersteller der einzelnen Bauteile, soweit ich weiss gibt es keine spezielle Behörde, die da für eine Marktüberwachung zuständig ist.
Viele Grüße, Mathias