Guten Morgen,
es ist völlig egal, ob das Gerät als defekt oder funktionierend verkauft wird. Kein Gericht dieses Landes wird einen von der Haftung freisprechen, nur weil der Netzstecker nicht verkabelt war, doof sind die auch nicht.
Dann verstößt der Erbauer auch noch gegen viele andere Gesetze: in Verkehr bringen ohne Zulassung, Gewinn an der Steuer vorbei (es wird dann ja wohl keiner anmelden), Fertigung von Elektrogeräten ohne Meister, nicht entrichteter IHK-Beitrag...
Ich will hier nicht rumunken, aber jeder Hobby-Bauer steht mit einem Fuß im Gefängnis, wenn er sich auf sowas einlässt. Es ist alles in Ordnung bis etwas passiert. Und dann wird dem neuen Besitzer es relativ egal sein, was er damals dem Erbauer gesagt hat. Und wenn nicht ihm, dann der Versicherung...
Im Prinzip müsste der Erbauer das Gerät abnehmen lassen von einem Elektro-Meister, dann würde alles passen. Nur würde dieser wiederum dann dafür haften, was wohl die wenigsten machen werden.
Viele Grüße,
Marc