@Larry: Diese Geschichte hätte aber ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt schneller klären können. Recht haben, und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel, und ebenso das "Rechtsempfinden", und das was tatsächlich als Recht gesprochen wird.
Ich habe in jenem Beitrag nur eine extrem komprimierte Kurzform der Sachlage und Abläufe dargestellt, um nicht einen kleinen Roman zu posten - jedoch waren sowohl mein Anwalt, als auch der unterbevollmächtigte Anwalt im Zuständigkeitsbereich des urteilenden Amtsgerichtes einhellig der Meinung, dass der Kläger mit seiner Klage (ich zitiere den unterbevollmächtigten Anwalt) "gegen die Wand laufen wird".
Dass Recht und Gerechtigkeit zweierlei sind, ist mir durchaus bewusst! Daher hatte ich mich bereits unmittelbar nach Eingang der Abmahnung des gegnerischen Anwaltes mit meinem Anwalt über die Sache beraten - und dieser riet mir, auf diese Abmahnung gar nicht erst zu reagieren. Es geschah also nicht aus meinem persönlichen, evtl. blauäugigen, laienhaften und gefühlsmässigen Rechtsempfinden heraus
Ich hatte eine schriftliche Erklärung eines US-Forenmitgliedes, dass er mir das streitgegenständliche Foto
ohne Quellenangabe als email-Anhang zukommen liess (so wie es auch in meiner Klageerwiderung angegeben war), ferner trug das Foto keine Exif-Dateien, wodurch es sonst einem Urheber zweifelsfrei hätte zugeordnet werden können. Der Kläger hätte somit 'seine Urheberschaft' an diesem Foto beweisen müssen, was er jedoch nicht konnte
Dennoch 'glaubte' ihm der Richter einfach 'seine Urheberschaft' an diesem Foto
Aber vielleicht war ja der Richter (ca. 30 Jhr.) einfach nur der Neffe des Klägers (ca. 60 Jhr.)?
Ich erwog Rechtsmittel gegen das Urteil, hätte dann aber neben dem Verlust eines weiteren kpl. Arbeitstages (300km zum Verhandlungsort) darüber hinaus weitere ca. 3.500 EUR riskiert.
Larry