Hallo Alle,
habe dies heute erst gelesen
.
Grundsätzlich ist es so, daß der Hersteller für die "Vorschriftsmäßige Sicherheit in seiner Region" verantwortlich ist.
Dann kommt der Export zum tragen. Wird "Herstellerseitig in andere Regionen exportiert", müssen auch die Vorschriften der betroffenen Regionen erfüllt sein. Nach heutigem Stand würden derartige Geräte dann auch das CE-Zeichen bekommen. Nach meinen Erfahrungen wird mit dem CE-Zeichen aber noch mächtig geschludert. Der Hersteller erklärt schriftlich die Konformität mit den EU-Normen und bekommt das CE-Zeichen. Eine Prüfung erfolgt nur bei begründetem Verdacht auf Unrichtigkeit.
Nach Übergabe des Gerätes an den Betreiber ist dieser für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich. In der Industrie wurde das hier zulande früher über die VBG4, dann über die BGV A2 und
aktuell über die BGV A3 geregelt.
Dort werden Prüffristen und Intervalle vorgeschrieben innerhalb derer die Geräte nach den Vorschriften des VDE 7202 zu überprüfen sind.
Da wir aber alle keine industriellen Anwender sind scheint uns das eigentlich kalt am A.. vorbei zu gehen. Stimmt aber nicht. Auch wir sind Anwender, die für den Schaden Anderer haften müssen, wenn die Prüfung nicht erfolgt ist oder Prüffristen überschritten wurden.
Für uns selbst haften wir auch selbst.
Ich empfehle daher die Prüfung von Verstärkern und Bühnenequipement in 2 jährigen Intervallen durch eine Fachwerkstatt duchführen zu lassen.
Die Prüfung von Isolationswiderstand und Ableitstrom sind mit herkömmlichen Meßmitteln nicht möglich.
Ein Prüfprotokoll muß verlangt werden.
Besonders wichtig sind solche Prüfungen, bevor ich ein DIY-Objekt der Nutzung Anderer überlasse oder verkaufe.
Sollte ich was vergessen oder falsch dargestellt haben, sind Berichtigungen und Ergänzungen erbeten.
Gruß
Peter