Hi, Folks!
Achtung: nur meine Einschätzung ... bitte nicht hauen!
Viel zu kompliziert ...
Was wir unbedingt vor Gericht benötigen, ist die "Beweislastumkehr".
Die gilt nur, wenn das Gerät rechtskonform ist, d. h. CE-konform mit Einhaltung der EN 62368-1 und so weiter.
Nachweis erfolgt durch die Prüfungen nach dioeser Produktnorm.
Halte ich mich an alle Normen und Vorschriften, bescheinigt mir der Gutachter bzw. Sachverständige,
alles richtig gemacht zu haben und begründet somit die Beweislastumkehr. Ab dann muss der Staatsanwalt
beweisen, dass ich schuldhaft gehandelt habe. Bis dahin muss ICH beweisen, dass ich die Einhaltung der
Mindestanforderungen wirksam erfüllt - oder übererfüllt - habe. DAS IST EIN SINNLOSES UNTERFANGEN!!!
Der Richter ist zudem nicht blöd, der weiß auch, dass keiner 'nen Verstärker verschenkt.
Alles andere sind phantastische Welten!
Diskutieren wir lieber über die Produktnorm EN 62368-1. Wir müssen uns eigentlich nur an
diese einzige sogenannte C-Norm halten.
Wenn wir die geforderten Prüfungen in Eigenregie erledigen und sorgfältig dokumentieren, können wir
auch die CE-Konformität erklären, somit ist das das geringste Risiko, aber nicht ohne Restrisiko.
Hinzu kommt der WEEE-Mist mit der Registrierung, den Garantien und den Mengenmeldungen ...
Ehrlich: Ich habs gesteckt! Das isses nicht wert. Lohnt sich nur bei Stückzahlen und ist alleine - wenn wir ehrlich sind -
nicht leistbar.
Einschätzung OFF.
PLAY LOUD!!