Hi Sven -
im Prinzip gebe ich Dir Recht, aber wenn ich das richtig verstanden habe, sollte der Techniker das Ding erst einmal wieder zum Laufen bringen. Da hat er wohl klar versagt, und das ist bestimmt reklamationsfähig. Aber der ursprüngliche Auftrag war wohl nicht die Herstellung der Betriebssicherheit, und ich könnte mir vorstellen, dass da eine Reklamation ins Leere läuft. Die Frage ist, wie der ursprüngliche Auftrag aussah, und ob da ein Fixum oder ein stundenabhängiges Honorar vereinbart wurde.
Ich denke, man kann dem Techniker jetzt nicht zwingend sämtliche anfallenden Arbeiten über den Reklamationsweg aus den Rippen drehen - das ist sicherlich abhängig von der anfänglichen Vereinbarung.
Da ist dann auch sicherlich noch Handlungsbedarf über die Betriebssicherheit und das Gängigmachen hinaus wie z.B. Ersatz von fehlerhaften Kondensatoren und Widerständen. Ich habe keine Ahnung, was der Techniker die Stunde kalkuliert, aber ich könnte mir denken, dass sich das dann schnell zusammenläppert.
Viele Grüße
Arne