Hi, Folks!
Ist ja interessant, dass fehlerhafte BDA's rausgehen ... Allerdings bringt der Hinweis Schutzklasse II in dieser Situation keine Verbesserung, da es sich um Schutzisolierung handelt. Bei einer Masse - sprich Minuspol der Netzteilschaltung -, die an die Gitarrensaiten geführt wird, scheint mir das etwas irreführend zu sein. Das entspricht einem berührbaren spannungsführenden Teil. Von ".. zusätzlicher wirksamer Isolierung zur Basisisolierung..." sind wir dabei ein ganzes Stück weg!
Ich würde das Ganze unter dem Aspekt Schutzklasse III betrachten, denn wenn ich das Gerät z. B. mit 12 V AC (sichere Trennung!) betreibe, z. B. über einen Kleinspannungsstecker wie bei Bodentretern üblich, kann ich intern aus den 12 V wieder eine höhere Spannung herstellen. Habe ich die "Masse" am Gehäuse, fällt das Gerät unter PELV (Funktionserdung) und kann z. B. bei einem Körperschluss keine Gefahr bringen. Dann müssten schon 2 spezielle Fehler geschehen, bevor eine Gefahr entsteht. Eine 2-Fehler-Sicherheit ist bei Unterhaltungselektronik allerdings nicht gefordert. Wenn überhaupt sollte man sich eher um erhöhte Brandgefahr kümmern, die von solch einem Gerät ausgehen könnte.
Hauptaspekt: SICHERE TRENNUNG DURCH DEN TRANSFORMATOR!!! (vgl. DIN EN 61558-2-6), Verweis z. B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/EN_61558PLAY LOUD!!