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Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps

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Offline headcrash

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Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« am: 2.08.2005 07:34 »
Hat jemand Ahnung wie sich das eigentlich mit Geräten verhält, die aus heutiger Sicht kein CE Zeichen bekommen würden, weil die "beteiligten" Normen nicht eingehalten werden. Was passiert hier bei einem Unfall (mit Todesfolge gar)?
Früher war weniger Gain.

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Offline Duesentrieb

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #1 am: 2.08.2005 07:57 »
Wenn Du mit einem Oldtimer wie einem 1956 Käfer ohne Airbag und Sicherheitsgurte bei einem Frontalcrash den Löffel abgibst, haben Deine vielen Alimente-Empfänger auch Pech gehabt: Du wusstest es ja, in welche "Gefahr" Du Dich begibst.

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #2 am: 2.08.2005 08:51 »
Hi, Folks!
Die CE-Kennzeichnung gilt für alle Geräte, die nach dem 31.12.95 in Verkehr gebracht wurden / werden (inkl. Übergangsfrist).

Für ältere Geräte gilt so etwas wie Bestandsschutz.

Werden Mängel erkannt, müssen diese natürlich unverzüglich beseitigt werden.
Werden an dem Gerät irgendwelche Veränderungen vorgenommen, sind die aktuellen Vorschriften zu beachten. Damit müsste eigentlich auch eine CE-Kennzeichnung erfolgen.
Weiß jemand was genaueres?

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Offline Duesentrieb

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #3 am: 2.08.2005 09:55 »
Stellt sich dann nur die Frage wie "Mängel" und Bestandsschutz korrelieren, oder?

Von den (hunderten?) Amps, die ich bislang zu Gesicht bekommen habe, waren es (nach meiner Laienmeinung) doch vor allem die fehlenden Schutzleiter. Ich habe noch letztes Jahr bei einem Ampfest in Hannover einen Marshall mit zweipoliger Netzbuchse gesehen (aus Dänemark).

Ich habe selbstverständlich darauf verzichtet den selbst anzutesten.

Intereesant wäre in diesem Zusammenhang zu klären, was Marshall an der neuen HW-Serie ändern musste, um die CE-gerecht zu bauen. An den Metallschaltern hats jedenfalls nicht gehapert . . .

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Offline Rockopa58

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #4 am: 4.08.2005 23:33 »
Hallo Alle,

habe dies heute erst gelesen  :(.

Grundsätzlich ist es so, daß der Hersteller für die "Vorschriftsmäßige Sicherheit in seiner Region" verantwortlich ist.

Dann kommt der Export zum tragen. Wird "Herstellerseitig in andere Regionen exportiert", müssen auch die Vorschriften der betroffenen Regionen erfüllt sein. Nach heutigem Stand würden derartige Geräte dann auch das CE-Zeichen bekommen. Nach meinen Erfahrungen wird mit dem CE-Zeichen aber noch mächtig geschludert. Der Hersteller erklärt schriftlich die Konformität mit den EU-Normen und bekommt das CE-Zeichen. Eine Prüfung erfolgt nur bei begründetem Verdacht auf Unrichtigkeit.

Nach Übergabe des Gerätes an den Betreiber ist dieser für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich.
In der Industrie wurde das hier zulande früher über die VBG4, dann über die BGV A2 und  ;D aktuell über die BGV A3 geregelt.
Dort werden Prüffristen und Intervalle vorgeschrieben innerhalb derer die Geräte nach den Vorschriften des VDE 7202 zu überprüfen sind.

Da wir aber alle keine industriellen Anwender sind scheint uns das eigentlich kalt am A.. vorbei zu gehen. Stimmt aber nicht. Auch wir sind Anwender, die für den Schaden Anderer haften müssen, wenn die Prüfung nicht erfolgt ist oder Prüffristen überschritten wurden.
Für uns selbst haften wir auch selbst.

Ich empfehle daher die Prüfung von Verstärkern und Bühnenequipement in 2 jährigen Intervallen durch eine Fachwerkstatt duchführen zu lassen.
Die Prüfung von Isolationswiderstand und Ableitstrom sind mit herkömmlichen Meßmitteln nicht möglich.
Ein Prüfprotokoll muß verlangt werden.

Besonders wichtig sind solche Prüfungen, bevor ich ein DIY-Objekt der Nutzung Anderer überlasse oder verkaufe.

Sollte ich was vergessen oder falsch dargestellt haben, sind Berichtigungen und Ergänzungen erbeten.

Gruß
Peter
« Letzte Änderung: 5.08.2005 00:03 von Rockopa58 »

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Offline Andy

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #5 am: 5.08.2005 00:39 »
Hallo Peter,

Hallo Alle,

habe dies heute erst gelesen  :(.

WO ???

Zitat
Grundsätzlich ist es so, daß der Hersteller für die "Vorschriftsmäßige Sicherheit in seiner Region" verantwortlich ist.

Dann kommt der Export zum tragen. Wird "Herstellerseitig in andere Regionen exportiert", müssen auch die Vorschriften der betroffenen Regionen erfüllt sein. Nach heutigem Stand würden derartige Geräte dann auch das CE-Zeichen bekommen. Nach meinen Erfahrungen wird mit dem CE-Zeichen aber noch mächtig geschludert. Der Hersteller erklärt schriftlich die Konformität mit den EU-Normen und bekommt das CE-Zeichen. Eine Prüfung erfolgt nur bei begründetem Verdacht auf Unrichtigkeit.

Nach Übergabe des Gerätes an den Betreiber ist dieser für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich.
In der Industrie wurde das hier zulande früher über die VBG4, dann über die BGV A2 und  ;D aktuell über die BGV A3 geregelt.
Dort werden Prüffristen und Intervalle vorgeschrieben innerhalb derer die Geräte nach den Vorschriften des VDE 7202 zu überprüfen sind.

Da wir aber alle keine industriellen Anwender sind scheint uns das eigentlich kalt am A.. vorbei zu gehen. Stimmt aber nicht. Auch wir sind Anwender, die für den Schaden Anderer haften müssen, wenn die Prüfung nicht erfolgt ist oder Prüffristen überschritten wurden.
Für uns selbst haften wir auch selbst.

Ich empfehle daher die Prüfung von Verstärkern und Bühnenequipement in 2 jährigen Intervallen durch eine Fachwerkstatt duchführen zu lassen.
Die Prüfung von Isolationswiderstand und Ableitstrom sind mit herkömmlichen Meßmitteln nicht möglich.
Ein Prüfprotokoll muß verlangt werden.

Besonders wichtig sind solche Prüfungen, bevor ich ein DIY-Objekt der Nutzung Anderer überlasse oder verkaufe.

... ich lache gleich! Wird da ganz geschickt die Verantwortlichkeit im "Großen" auf den Endanwender geschoben?

Werden dann "Fachwerkstätten" zertifiziert? Nicht, dass wir etwa unsere Prüfung sonstwo machen!

Darf dann jeder demnächst mit seinen Amps zum TÜV oder besser (weil ja Anglizismen immer gehen) zum "Eqiuipment-Check" der zertifizierten "Musicians Equipment Testing Faculty", wo mir "on-the-job-trained" Experts erzählen, dass der Amp den "to-ground-test" im ersten Anlauf nicht bestanden hat, im zweiten (nach Rubbeln am Kontakt) aber durchging und die erforderlichen 0,0X Ohm hatte...

Mir wird richtig schlecht bei dem Gedanken!!! Gute Nacht!

Gruß

Andy

... der seine Amps für sicherer als viele "Markengeräte" hält und da auch ein bischen stolz drauf ist!


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Offline Rockopa58

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #6 am: 5.08.2005 09:34 »
Nicht daß das falsch verstanden wird. Eine derartige Prüfung ist für Privatpersonen nicht vorgeschrieben. Zur persönlichen Absicherung aber doch empfehlenswert.

Gruß
Peter

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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #7 am: 5.08.2005 20:51 »
Hi, Folks!
Ich muß Rockopa recht geben - eine solche Prüfung würde Sinn machen.
Im Prinzip iss das ja schnell erledigt - wenn die Kiste keine Mängel aufweist. Wenn dann tatsächlich Mängel da sind, bin ich ja eigentlich froh, wenn die auch entdeckt werden. Problematisch ist der Personenkreis, der die Prüfungen vornehmen darf - in der Form des "Bring-In-Checks" müsste das wohl ein Elektromeister sein. Wenn dann natürlich die normalen Stundensätze abgerechnet werden -  :'(
Hier wär eine Pauschale (15€ ?) nicht schlecht.

P.S. Wenn ich einen Amp benutze, um Geld zu verdienen (sprich ein Gig), müsste doch eigentlich eine gewerbliche Benutzung vorliegen?!?

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Offline Rockopa58

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #8 am: 5.08.2005 22:40 »
@ Andy
Nix wo ! Den Thread hatte ich gerade erst entdeckt  ;D

@ Stephan
Gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn ich Berufsmusiker bin oder gewerblich meine Technik leihweise, gegen Bezahlung, zur Verfügung stelle. Nur dann unterliege ich auch automatisch der BGV A3 und bin verpflichtet, meine Geräte turnusmäßig prüfen zu lassen.
Die Prüfung selbst, darf auch eine nach VDE "elektrisch unterwiesene Person" durchführen. Bei mir z.B. mein Azubi. Was man Dir hinterher berechnet hängt von der Fairnes des Betriebes ab.

Weck bloß keine schlafenden Hunde. Nicht daß das Finanzampt für jeden Semiprof-Gig auch noch Einkommenssteuer kassiert.

Gruß
Peter

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Offline Dirk

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #9 am: 5.08.2005 22:47 »
Weck bloß keine schlafenden Hunde. Nicht daß das Finanzampt für jeden Semiprof-Gig auch noch Einkommenssteuer kassiert.

Keine Angst, der Hund ist schon längst wach und auf dem FA wird auch gerne mal der Konzertteil im Lokalteil der Tageszeitung gelesen um zu sehen, wer da jetzt wo spielt und keine Steuern zahlt...

Gruß, Dirk

PS: GEMA auch nicht vergessen  :'(
Für Support und Produktanfragen bitte das offizielle Kontaktformular im Shop verwenden. PMs werden nicht beantwortet.

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Offline Rockopa58

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #10 am: 5.08.2005 22:54 »
Männer sind Schweine .....   >:( >:( >:(;D ;D ;D
« Letzte Änderung: 5.08.2005 23:01 von Rockopa58 »

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Offline Andy

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #11 am: 6.08.2005 00:30 »
Die Prüfung selbst, darf auch eine nach VDE "elektrisch unterwiesene Person" durchführen. Bei mir z.B. mein Azubi. Was man Dir hinterher berechnet hängt von der Fairnes des Betriebes ab.

Ups! Das ist ja klasse!

Brauche dringend einen Azubi - besser noch: eine Azubi-In (bitte um die 20, nicht über 65  kg!, nicht unter 1,70m!)!

Was prüft denn die elektrisch unterwiesene Person dann - oder anders: Wenn ich mich jetzt als solche deklariere, was prüfe ich dann?

Gruß

Andy


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Offline Stephan G.

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #12 am: 6.08.2005 10:05 »
Hi, Andy!
Die EuP kann nur von einer Verantwortlichen Fachkraft benannt werden. Außerdem führt sie alle Arbeiten nur unter Leitung und Aufsicht der VEFK durch. Die Prüfung selbst darf die EuP auch nur dann ausführen, wenn ein Messgerät verwendet wird, daß die Prüfung automatisch durchführt, genauer gesagt, wenn das Prüfgerät eine Prüfaussage trifft. Die EuP darf nämlich Meßwerte nicht interpretieren!! Die darf nur zwischen "Prüfung bestanden" und "Prüfung nicht bestanden" unterscheiden - beides gibt das Gerät an!
Aus der Traum von der eigenen Auszubeutenden...  :'(

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Offline Rockopa58

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Re: Rechtslage Sicherheit und Vintage Amps
« Antwort #13 am: 6.08.2005 23:04 »
Hi Stephan,

das ist so richtig, richtiger geht es kaum noch.

Die Unterweisung der Person muß schriftlich und aktenkundig erfolgen. Dabei sind alle Bedienungshandgriffe und Ablesevorgänge schriftlich festzuhalten.

Auch die neue Änderung des Isolationswiderstands von früher 0,5 auf heute 1M müssen aktenkundig nachbelehrt werden.

Bei dieser einen Anzeige stimmt die gut-schlecht-Anzeige meines Meßgerätes nämlich jetzt nicht mehr.

@ Andy
Geprüft werden Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsspannung und Ableitstrom (Schutzleiterstrom).

An Alle
Wenn wir mal ehrlich sind, unterliegen unsere Teile doch einem erheblichen Streß. Wir können den auf der Bühne wieder abbauen oder als "den Sound" weitergeben.
Was auf dem LKW losgerumpelt, auf der Bühne geknickt, gezogen oder sonst was wird kann doch Niemand genau sagen. Unsere Geräte leiden eigentlich mehr als wir. Deshalb wäre eben eine turnusmäßige Prüfung wirklich sinvoll.


Alles ziemlich heftig  ;D, wenn man es verantworten muß.

Gruß
Peter
« Letzte Änderung: 6.08.2005 23:38 von Rockopa58 »