Moin Dirk,
ja, das dürft ihr. Wichtig ist aber, dass ihr eine verantwortliche Fachkraft "bestellt" (offiziell ernannt mit Vertrag). Vordrucke findet Du im Internet. Da wir mit unserer Abteilung ca. 20.000 Geräte jedes Jahr prüfen, haben wir auch EuP (elektrisch unterwiesene Person) bestellt. Auch die müssen bestellt werden. Als verantwortlicher eines Unternehmens hast Du allerdings die Pflicht zu überprüfen, dass Dein Personal immer auf dem neusten "Stand der Technik" ist, was sehr viel mit der Rechtssicherheit zu tun hat.
Mit anderen Worten: Die BG wird immer versuchen im Falle eines Unfalls die Stecknadel im Heuhaufen zu finden und wenn es die mangelde Schulung von Mitarbeitern ist. Der Richter stellt dann die Frage: "Wann hatte ihr Mitarbeiter die letzte FORTBILDUNG in seinem Gewerk?"
Sehr gute Hinweise dazu findest Du auch unter der Webside von MEBEDO.
http://www.mebedo.de/home.htmlAlles weitere findest Du unter der BGI 5090 und 5190.
Ich habe die Adresse eines wirklichen Experten zu diesem Thema parat und würde sie Dir bei Bedarf via Mail zusenden. Der ist Dipl.Ing. E-Sicherheit und Gutachter.
Gruß Germy