Mit welchem Aufwand müssen z.B. Bands rechnen, die touren und sich über Grenzen hinweg bewegen? Innerhalb der EU scheint es klar, aber darüber hinaus?
Stand hier und heute müssen sie wohl eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Interessant nicht zuletzt auch bei Sessions oder Seminaren in der Schweiz oder beim Transit durch die Schweiz.
Der einzelne Hobbymusiker hat ggf. keine Rechnung seines Instrumentes mehr oder, wie bei mir, über die verwendeten Einzelteile, die z.B. auch über Handelsplattformen von privat zu privat erworben wurden.
Eben. Und das ist ja auch das Problem.
Welches Auswirkungen hat das auf den privaten Handel, aber auch auf bestehende Lagerbestände - kann ich (und wenn ja mit welchem Aufwand) rückwirkend überhaupt Zertifikate einfordern (vom Lieferanten) und inwieweit haftet ggf. ein privater Verkäufer?
Grundsätzlich kann man die Bestände wohl unbürokratisch anzeigen. JETZT, dieses Jahr noch, damit der legale Besitz vor 2017 dokumentiert ist.
Es geht dabei in den Augen der Behörden tatsächlich um jedes Holzfitzelchen. Hobbybauern wird allerdings dann auch schon mal eine schriftliche Buchführung auferlegt und eine Hausdurchsuchung angekündigt. Wie mein Eingangsbeispiel zeigt.
Das Problem ist, dass die Artenschützer kaum auf die Umsetzbarkeit im realen Leben zu achten scheinen.
Welchen Kostenfaktor bedeutet dies letztlich für kleine, mittelständische und große Unternehmen?
Die sind zum Teil ja ohnehin schon mit der Holzbuchhaltung beschäftigt, müssen dies halt nun ausdehnen. Und weil sie im Kontakt zu den Behörden stehen, hat man sie sicherlich schon aufgefordert, ihre Bestände noch in 2016 zu dokumentieren, damit der unproblematische Vorbesitz ihnen gegenüber nachgewiesen ist.
Für den privaten Handel wird es schwierig, auch für die Kunden der kleinen Erbauer: weil ja kein Verfahren vorgesehen ist, mit dem die Kunden ein Dokument über die Legalität der Hölzer erhalten, das ihnen die vollumfänglichen Eigentumsrechte zusichert und weitergereicht werden kann, stehen die dann im Regen. Egal, ob es um die China-Klampfe von Thomann oder das edle Instrument vom Gitarrenbauer aus der Region geht.
Der von der CITES ja sehr wohl gewollte Effekt, den Handel mit diesen Arten zu begrenzen, wird also vollumfänglich auf die Endbesitzer der Altbestände ausgedehnt; diese werden dadurch partiell enteignet.
M.E. ist das kontraproduktiv, und es führt zu Reaktionen wie oben, letztlich zur Ablehnung der gesamten Angelegenheit.
Es geht übrigens nicht nur um Musikinstrumente, sondern auch Haushaltsgegenstände oder Werkzeuge zur Holzbearbeitung. Und es geht formal um eine Buchführung in Gramm.