Hier ist niemand irre. Die "überflüssigen" Anträge entsprechen voll dem, was die Behörden Anfang Dezember auf Anfrage regelmäßig und einheitlich selbst eingefordert hatten.
(Der Sachbearbeiter wurde damals hörbar blass, als ich ihm klarmachte, was da auf ihn zukommen wird, wenn wirklich jeder genau so verfährt, wie er es eingefordert hatte...)
Und wenn man auf die Seite des Bundesamts für Naturschutz schaut, sieht man, dass da zum Beispiel fürs legale und rechtsgültige Vererben nach wie vor Nachweise, zumindest aber explizite Einträge ins Testament gefordert werden.
Schau diesbezüglich mal in meinen Eingangsbeitrag - der spiegelt den damaligen Informationsstand der niedersächsischen Naturschutzbehörden: in bezug aufs Vererben hat es in den letzten Wochen eine verschärfende Klarstellung gegeben.
Auch die aktuellen Stellungnahmen der Behörden sagen nicht wirklich was neues: es war ja immer schon klar, dass Kaufbelege als Nachweise ausreichen würden. Bei dem faktischen Anmeldezwang ging es *immer* nur darum, die Instrumente verkauf- oder vererbbar zu halten, für die man keine Belege mehr besitzt. Und das ist die große Masse.
Wer hier also irre ist, sind die Behörden, vor allem offenbar die Bundesebene. Nicht die, die das, was ihnen gesagt wird, ernst nehmen und handeln.
Es wäre nett, wenn Du das Deinem Gutachter nahebringen könntest.