Hi, Folks!
Ob der Schalter zulässig ist, ist nur ein Teil des Problems.
Entscheidend ist die Folge im Fehlerfall. Angenommen, der Schalter geht tatsächlich übern Jordan und es passiert sogar noch das Schlimmste und die Spannung liegt dann am Metallgehäuse des Schalters an, stellt sich immer noch die Frage, ob daraus eine Gefahr für den Benutzer o. ä. entsteht. Hat der gute Designer dafür Vorsorge getroffen, sollte eigentlich nix passieren und evt. sogar eine Sicherung fallen. Das allerdings kann wiederum als vorsätzliches Inverkehrbringen eines Gerätes mit nicht geeigneten Bauteilen ausgelegt werden, da man ja mit sowas gerechnet hat...je nach Laune und Auslastung des Staatsanwalts kann man daraus was Schönes basteln ...
Um der ganzen Scheisse aus dem Weg zu gehen, verbaut man Material mit Zulassung. Im Fehlerfall muss nämlich die Wirksamkeit einer Massnahme vom Hersteller nachgewiesen werden. Hält sich dieser nachweislich an die geltenden technischen Regeln (=VDE-Vorschriften), gilt automatisch die Konformitätsvermutung und die Schuld muss vom Staatsanwalt bewiesen werden --> G R O O O O O O S S S S S S S E E R R Vorteil!!!
Wie schon öfter von mir erwähnt holt sich dieser natürlich einen Sachverständigen zu Rate. Die sind normalerweise bei HWK's, IHK's, VDI's, VDE's und DKE's fett im Geschäft und scheissen mit Sicherheit nicht in ihr eigenes Nest = F R E I S P R U C H !! ( mal salopp ausgedrückt - gewähltere Ausdrucksweise an anderen Stellen im Forum ...)
Ich finde, das ist schon den ein oder anderen Euro wert ...
Die Anderen können ja einen Teil des gesparten Geldes in Zahnbürstchen anlegen, damit man immer ein paar greifbar hat. Seife gibts "dort" aber genug. Man muss sich dann nur bücken ...
PLAY LOUD!!