Hi bazookajoe,
wenn Du eine Reparatur oder ähnliches an einem elektrischen Gerät durchführst muß es hinterher den Sicherheitsbestimmungen (VDE) entsprechen, egal ob es vorher den Sicherheitsbestimmungen entsprach oder nicht.
Beispiel: Wir hatten hier in der Gegend vor 20 Jahren mal den Fall - Ein Inhaber einer Heizungsbaufirma tauschte an einer Gewindeschneidmaschine (vollmetall, made in America) einen Netzschalter aus. Er hat dabei keinen Fehler gemacht. Durch Zufall fiel später ein stromführendes Kabel an das Metallgehäuse (Körperschluss) und sein Geselle, der mit dem Gerät arbeitete, starb an dem Stromschlag, da das Gehäuse nicht mit Schutzleiter verbunden war. Der Mann, der die Reparatur ausführte, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Argument der Verteidigung: er hätte ja keinen Fehler gemacht, sondern den Schalter fachgerecht ausgetauscht und das Gerät hatte bauartbedingt noch niemals eine Schutzerdung gehabt. Der Richterspruch: Zu jeder fachgerechten Reparatur gehört ein abschliessender VDE-Test und bei dem wäre es aufgefallen, daß das Gerät keine Schutzmassnahme hat.
Gruß
Roland