Die Frage bleibt bestehen.
Was hat der Techniker wie geprüft.
Das er den "Verstärker" irgendwie auf dem Tisch hatte ist unbestritten,
aber das er eine Prüfung nach VDE0701 durchgeführt hat - was er mit seiner Unterschrift bestätigt - das ist doch eher zu bezweifeln.
Daher müsste man dort wirklich mal nachfragen.
Gruss
Jürgen
Hi Jürgen,
da gebe ich Dir recht: Was hat er wie geprüft? Die BGV A3 schreibt nur eine Sichtprüfung mit Erprobung und Messung vor. Die Sichtprüfung muss aber nicht im Geräteinneren stattfinden. Dann hätte ich täglich so 100 Probleme. Meine Gruppe prüft täglich nach BGV A3 für unser Unternehmen. bei 28 Liegenschaften a 1000 Geräte im Durchschnitt wäre es garnicht möglich alle zu öffnen.
Bringt der Prüfende aber ein Prüfsiegel im Inneren eines Gerätes an, so ist er in
Kenntnis des Zustandes des Gerätes! Da er sich als
fachkundig ausweist, muss er auch die geltenden Bestimmungen für das Innenleben beachten.
Ansonsten ist für die Innereien eines Gerätes ist immer der Hersteller(Erbauer) verantwortlich. Mit der CE-Kennzeichung erklärt der Hersteller, dass er sich an geltende Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft hält.