Moin ihr Lieben,
auf die Gefahr hin, dass man hier wieder den einen oder anderen Beitrag von mir wieder entfernt wrde ich mich zum Thema Sicherheit und Haftung sehr vorsichtig äussern.
Ja, die BGV A3 dokumentiert nur den momentanen Zustand des Gerätes und nicht die Ausführung der Arbeit. Die Hersteller haben ja auch Dokumentationspflicht über die eingekaufen Bauteile (z.B. Trafos), falls es mal zu einem Rechtsstreit (Totesfall, Brand) kommt.
Die EU ist sich noch immer nicht ganz einig, was nun eigendlich gilt und derzeit wird noch um die richtige Norm gestritten. Tatsache ist aber, wer an einem vorhandenem Gerät nur einen neuen Stecker befestigt, ist danach automatisch der Hersteller des Gerätes, da er ja etwas "bauartbedingt verändert" hat. Es sei den, er ist vom Hersteller ausdrücklich beauftragt worden, den Service dafür zu übernehmen.
Wie kommt man nun rechtlich sauber heraus aus diesem Dilemma?
Für Eigenbauten sollte man sich eine eigene CE-Konformitätserklärung zulegen und das im Zusammenhang mit einer Produkthaftpflichtversicherung. Die kann über den Bau von 5 - 10 Geräten pro jahr abgeschlossen werden. Wichtig ist dann die Dokumentationspflicht. Wann habe ich wo meine Bauteile gekauft und in welchem Amp verbaut? Nach Fertigstellung eines Amps würde ich immer eine BGV A3 Prüfung vornehmen, weil man ja nicht in den einzelnen Bauteilen steckt.
Ein BGV A3 Prüfgerät kostet so ca. 3000€ und muss jährlich vom Hersteller kalibriert werden. Ich lasse die BGV A3 Prüfungen grundsätzlich von einer externen Werkstatt machen, damit man mir keine Manipulation vorhalten kann.
Die Beratung eines Fachanwaltes aus dem Bereich Produkthaftung ist vieleicht auch nicht schlecht.
Gruß Germy