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Verkauf von Eigenbau-verstärker

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Offline earnst

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #45 am: 4.07.2019 17:28 »
Hallo,

zusammengefaßt: Gar nicht.
Es bleibt ein selbst hergestelltes Gerät, daß mit Netzspannung betrieben wird und für das daher für das "Inverkehrbringen" - hier: Verkauf an einen Kumpel - besondere Regeln gelten.
Auswirkung hat das nur - von "Verpetzern" mal abgesehen- , wenn dein Kumpel bei Benutzung deines Amps zu Schaden kommt und die Hinterbliebenen dich statt zum Beerdigungskaffee einzuladen vor Gericht zitieren. Oder es der überlebende Kumpel tut...

Für mich war lange die Einordnung solcher Selbstbauten schwierig, bis ich im Rahmen dieses Threads https://www.tube-town.de/ttforum/index.php/topic,20682.msg209480.html#msg209480 auf eine Veröffentlichung stieß, die den Sonderfall „Prüfung von Eigenbauten und Sonderanfertigungen“ (Produkte ohne CE-Zeichen) behandelt (s. weiter unten in dem Thread). Daraus wird klar, was vorher erfüllt werden muß, um es allgemein benutzbar zu machen. Und das ist nicht wenig und auch nicht vom Erbauer allein leistbar.

Und aus der Produkt- und Folgeschadenhaftung bist du damit aber auch nicht raus. Das ist auch kein kommerzieller Hersteller. Der kann sich nur mehr/bessere Anwälte leisten...

mfg ernst

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Offline JTM

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #46 am: 4.07.2019 18:51 »
Hallo Ernst,
Danke für die schnelle Antwort! Das ist zwar etwas ernüchternd, aber das kann man nicht ändern.  Das heißt im Endeffekt: um nicht seine ganze Bude mit Verstärkern zu lagern, kann man nur diese wieder auseinander bauen und Einzelteile legal verkaufen?
LG

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Offline earnst

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #47 am: 4.07.2019 19:08 »
Hallo,

die Realität ist so wie die, daß ich, wenn ich tagsüber einmal unser "Dorf" durchquere dabei mindestens 5 Autofahrer zähle, die ihre alte Freisprecheinrichtung  noch ans Ohr halten müssen...  :police:

Natürlich gehen Selbstbau-Amps in den Besitz anderer über, so wie auch Hanfprodukte "von privat".
Abgesehen von ehtisch/moralischen Aspekten ist halt das Erwischtwerden in allen Fällen das juristische und finanzielle Problem...

Ich kann mich an einen Fall erinnern (nicht selbst erlebt), daß in einem Proberaum eine Decke über einem Röhrenamp lag, die in Abwesenheit der Musiker Feuer fing/schwelte. Es ging dabei nur um Sachschäden beim Equipment (in einem Probebunker - da brennt an der Immobilie eher weniger).
Ich frage mich, wie die Ursachenfeststellung ausgesehen hätte, wenn die gleiche Decke über einem DIY-Amp gelegen hätte...  >:D

mfg ernst

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Offline Hatfield

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #48 am: 5.07.2019 10:41 »
Laut meiner Nachfrage Gestern bei meinem Anwalt ( Kanzelei. Diverse Fachgebiete ) sieht es folgendermassen rein Rechtlich aus. "Brate" ich mir so ein Teil zusammen, und verschenke es dem Nachbarn, und es passiert was ( Brand, Stromschlag etc. ) bin ich aus der Haftung draus. Verlange ich auch nur 0,50 Cent für den Kasten dann habe ich die nächsten 2 Jahre für alle evtl. Schäden gerade zu stehen, d.h zu haften. Wurde der Schaden z.B durch ein fehlerhaftes Bauteil welches noch innerhalb der Herstellergarantie liegt verursacht, so müsste ich das ganze an den Hersteller weiterleiten. Dazu müsste ich mich aber mit einem Gutachten rechtfertigen welches ich erstmal selbst anstrengen und bezahlen müsste. So etwas nach einem evtl. niedergebrannten Haus nachzuweisen dürfte nicht ganz einfach sein. Von den Kosten einmal abgesehen. Da können im Erstfall einige Euros zusammenkommen.

Meine Frage war auch : Könnte ich mich irgendwie absichern ? Jein !
Das ginge evtl. über die eigene Haftpflicht Versicherung. Dazu müsste ich aber solch einen Fall meiner Versicherung darlegen, und diesen "Verkaufsvorgang" explizit im Vertrag verankern bzw. abdecken. Kostet natürlich mehr. Deckung unbegrenzt. Incl. Personenschäden. Fraglich ob die Versicherung sich darauf überhaupt einlassen würde. Laufzeit: Logo ! 2 Jahre natürlich ab Kaufdatum .Dann wäre ich eh raus. Anderes Szenario. ( keine Aufforderung dazu ! ) Verkaufe ich den Kasten weiter, lasse mir aber statt eines Kaufvertrages eine Schenkungsurkunde ausstellen greift die Schenkung natürlich ohne weitere Haftung. Das ginge aber nur privat und nicht über nachvollziehbare Wege. Ich lasse das ganze Prozetere mal im engsten Familienkreis durchchecken da ich eine angehende Juristin beherberge die das mal dem Prof. bzw. einem Dozenten unterbreiten kann. Mal gespannt was der studierte Jurist bzw. Forensiker zu meiner Anfrage meint. Wäre auch für meine Tochter mal eine Gelegenheit evtl. eine "Doktorarbeit" im Eu und Internationalen Wirtschaftsrecht anzuzetteln. Es ist nämlich alles sehr schwammig formuliert bis jetzt.

Es gibt ja sogar Rennwagen und Waffenbausätze. Also ich kann einen Vorderladerbausatz ordern ab 18 Jahren und fertig gebaut weiter veräussern. An einen Berechtigten. Der kann damit offiziell auf den Schießstand gehen. Lauf und Schloß wurden vorher schon beim Hersteller abgenommen ( Prüfung, Beschußzeichen ) und dem Bausatz beigelegt. Beim Rennwagenbausatz schaut der Tüv zum Schluß drüber. Beim Amp sind ja auch alle Bausatzteile schon mal vom Hersteller geprüft und frei gegeben. Mein Lieferant wir wohl nicht die Elkos selbst wickeln im Keller um 0,01 Cent zu sparen. Er liefert mir also bewährte und geprüfte Ware die alle Kriterien erfüllen. Warum soll ich dann für alles haften, nur weil mein Nachbar vielleicht aus Unwissen mit dem Schraubenzieher in den Kabeln herum fummelt. Was steckt hinter dem Sinn den Kelch zum schwächsten Glied durchzureichen. Eine ordentliche Abnahme mit angemessener Gebühr sollte doch reichen. Statt dessen wird man nur noch weiter gereicht. Bis zum Musikhändler der einem natürlich sagt man solle es lassen, und statt dessen das Gerät XY bei ihm kaufen. Wirkliche Ahnung haben die oft auch keine. Wer schon mal Formulierungen zum Klang von Amp´s studiert hat weiß wovon ich rede. Diese lassen sich meist nur noch von einer Weinprobe toppen. Bei Amp Testberichten vermisse ich schon langsam den Schluß wie bei der Weinprobe. "Beim umschalten des XY in den Standby Modus gestaltet sich der Klang sehr trocken im Abgang. Lassen sie aber den Gain vorher auf 10-11 stehen erreichen sich beim Stecker ziehen mindestens noch eine leichte Vanille Note "  ;D

Okay schon etwas schwer OT der Text. Gebe ich zu. Aber mal sehen was ich noch so herausbekommen kann. Ändern kann ich ja nix, aber mal nachschauen was so Sache ist. Selbstverständlich ist die ganze Geschichte schon der Rede wert denke ich. Zu viele Juristen da draussen wetzen schon die Messer falls es mal sprichwörtlich brennt. Wer aber mehr weiß bzw. mich berichtigen möchte, nur her damit. Gute Infos sind immer willkommen zu dem Thema.
« Letzte Änderung: 5.07.2019 10:45 von Hatfield »
Hat`s geraucht und gestunken, war`s bestimmt ein Telefunken.

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Offline Bierschinken

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #49 am: 5.07.2019 17:05 »
Laut meiner Nachfrage Gestern bei meinem Anwalt ( Kanzelei. Diverse Fachgebiete ) sieht es folgendermassen rein Rechtlich aus. "Brate" ich mir so ein Teil zusammen, und verschenke es dem Nachbarn, und es passiert was ( Brand, Stromschlag etc. ) bin ich aus der Haftung draus.

Bei aller Hochachtung, aber das ist ziemlicher Unsinn.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen wollen…

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Offline Holzdruide

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #50 am: 5.07.2019 22:28 »
Hallo

Nach einer Recherche vor einigen Jahren fasse ich kurz zusammen.

Rechtlich gibt es keine Lücken im Gesetz wenn es um elektrische Geräte geht.
Ganz genau genommen darfst Du als Laie einen selber gebauten Amp erst in Betrieb nehmen wenn das Gerät von einem Fachmann überprüft wurde.
Und selbst wenn der Amp überprüft wurde steigt im Schadensfall jede Versicherung aus.

Verkaufen oder verschenken macht keinen Unterschied, wenn was passiert bist DU dran.

Franz

PS: Eventuell könnte Dir im Schadensfall ein kürzlich verstorbener Onkel nützen, wenn man dem den Bau des Geräts in die Schuhe schiebt .......
In Frieden ruhen ist aber irgendwie etwas anderes ........

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Offline The stooge

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #51 am: 5.07.2019 22:50 »
Nabend,

Treiben wir die Spitzfindigkeit mal auf die Spitze: ich löte intern die Verbindungen zur Kaltgerätebuchse ab und verkaufe das Gerät als defekt und mit Hinweis darauf. Wer es wieder in Betrieb nimmt, muss die Verbindungen wieder anlöten (lassen). Und hat dann die Verantwortung / Haftung etc. Und ich bin aus dem Schneider.

Denkfehler dabei? Wahrscheinlich.

ne schöne Jrooß, Mathias

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Offline Hatfield

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #52 am: 5.07.2019 23:09 »
Worin liegt eigentlich der Unterschied wenn ich mir den Amp zusammenstelle, die einzelnen Teile kaufe, und gegen Rechnung von einer Werkstatt zusammenbauen lasse. Die Werkstatt ist aber z.B pleite mittlerweile und gibt es nicht mehr. Und es passiert was. Reicht da ein vorlegen der Rechnung. Nur mal so als Gedankenspiel. Oder anderer Fall. Ich baue einen Amp für jemanden zusammen und der verkauft ihn. Und es würde was passieren damit.
Hat`s geraucht und gestunken, war`s bestimmt ein Telefunken.

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Offline Unverbindlich

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #53 am: 5.07.2019 23:15 »
Nabend,

Treiben wir die Spitzfindigkeit mal auf die Spitze: ich löte intern die Verbindungen zur Kaltgerätebuchse ab und verkaufe das Gerät als defekt und mit Hinweis darauf. Wer es wieder in Betrieb nimmt, muss die Verbindungen wieder anlöten (lassen). Und hat dann die Verantwortung / Haftung etc. Und ich bin aus dem Schneider.

Denkfehler dabei? Wahrscheinlich.

ne schöne Jrooß, Mathias

Das nennt man "Bauernfängerei"

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Offline Hatfield

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #54 am: 5.07.2019 23:16 »
Bei aller Hochachtung, aber das ist ziemlicher Unsinn.
Da würde ich mich nicht drauf verlassen wollen…

Hi Bierschinken.

Den Gegenbeweis bei dieser nebulösen Gesetzeslage würde ich auch nicht antreten wollen. Zu viele "Gummi" Paragraphen. Aber danke für die "Hochachtung" . Den "Unsinn" gebe ich mal an den Gesetzgeber weiter, weil in solch einem Fall wahrscheinlich jedes Gericht wieder anders entscheiden würde.  ;)
Hat`s geraucht und gestunken, war`s bestimmt ein Telefunken.

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Offline Unverbindlich

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #55 am: 5.07.2019 23:22 »
Worin liegt eigentlich der Unterschied wenn ich mir den Amp zusammenstelle, die einzelnen Teile kaufe, und gegen Rechnung von einer Werkstatt zusammenbauen lasse. Die Werkstatt ist aber z.B pleite mittlerweile und gibt es nicht mehr. Und es passiert was. Reicht da ein vorlegen der Rechnung. Nur mal so als Gedankenspiel. Oder anderer Fall. Ich baue einen Amp für jemanden zusammen und der verkauft ihn. Und es würde was passieren damit.

Die Werkstatt müsste dann eine Dokument mit der bei der Herstellung angewendeten Normen und Vorschriften mitgeliefert haben.

Man kann es drehen und wenden, es gib nur zwei Wege, den legalen oder den illegalen, aber keinen Mittelweg

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Offline Hatfield

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #56 am: 5.07.2019 23:30 »
Hallo

Nach einer Recherche vor einigen Jahren fasse ich kurz zusammen.

Rechtlich gibt es keine Lücken im Gesetz wenn es um elektrische Geräte geht.


Hallo Franz,

mir kommt es immer so vor als das bei unseren Gesetzen kein Fazit oder eine allgemein gültige Regel steht, sondern mehr eine Wendeschleife die alles zu einer Neubewertung zwingt. Anders kann ich mir nicht erklären wie sonst aus "3 Jahren Gefängnis" beim nächsten Gerichtstermin ein Freispruch wird. Die andere Frage wäre doch: Wer will dann was beweisen wenn was passiert. Und vor allem wie ? Wer weiß eigentlich wer was und wie fabriziert hat. Ginge es um ein Gerät das öffentlich dokumentiert wird wie das meine ( oder mehrere. und von anderen ) dann ist es ja noch recht einfach mit der Beweislage. Aber sonst ?

Gruß
Michael
Hat`s geraucht und gestunken, war`s bestimmt ein Telefunken.

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Offline Hatfield

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #57 am: 5.07.2019 23:34 »
, es gib nur zwei Wege, den legalen oder den illegalen, aber keinen Mittelweg

Wo ordnest du DIY ein.  ;D
Hat`s geraucht und gestunken, war`s bestimmt ein Telefunken.

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Offline Laurent

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #58 am: 6.07.2019 08:13 »
Moin Zusammen

Ich denke, den Austausch hirr führt zu nichts. Was sicher ist, ist das jede Versicherung raus ist, sobald ein Vorfall mit einem DIY Gerät passiert. Letztendlich ist es nicht umsonst, dass man Fachkräfte teurer für eine Hausinstallation bezahlt, da diese auch eine 10 jährige Garantie haben, die sie teuer bezahlen.

Aber mal off topic. Vor 3 Jahren kam es in der Gegend zu einem Vorfall, dass ein Mitarbeiter einen Leiter aus dem Müll von seinem Unternehmen entnommen hat. Darauf stand der Prüfstempel mit den Daten der Firma drauf, der abgelaufen war (deshalb auch im Müll, da nicht mehr iO). Der gute Mitarbeiter hat diesen Leiter dann zuhause verewendet und ist gestolpert und war dann voll gelehmt. Der Konzern musste nach einem juristischen Verfahren einen knappen Million Euro als Entschädigung bezahlen, da diese nicht aus die Verantwortung war.
Was ich damit meinen möchte, man ist nie aus der Verantwortung raus. Hier ist zwar die CE-Maschinenrichtlinie in Spiel gekommen, aber diese ist genauso für unsere 'Werke' übertragbar. Damit handle ich jeden Tag und ubernehme die Verantwortung dafür.
Der Leiter hätte die Firma zersegen müssen. Der Fall wurde durch die Frau juristisch eingeleitet. Solange alles glatt läuft, ist es kein Problem. Wenn nicht, nicht der Freund dem man den Amp verschenkt hat, wird böse, sondern meist das Umfeld. Auch wenn er ein Schriftstück unterschreibt, dass er die Verantwortung übernimmt, ist NIO, da er kein Fachmann ist...
Und dass mit den Einzelteilen oder absichtlich defekt geht bestimmt nicht. Wenn man dies 100 Mal so verkauft, wird jeder Gericht die Lage verstehen.

Nun klinke ich mich wieder aus  ;D

Gruß
Laurent

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Offline Hatfield

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Re: Verkauf von Eigenbau-verstärker
« Antwort #59 am: 6.07.2019 09:51 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe dieses Thema deshalb nochmal hochgeholt um mal die Meinung in einem Forum zu hören das sich ja direkt und unmittelbar mit dem Thema DIY, Spannungen usw. beschäftigt. Also ein direkter Austausch von Leuten mit denen ich ein gemeinsames Hobby teile. In anderen Foren gestaltet es sich etwas schwieriger sofern nicht genügend "Selbstbetroffene" etwas dazu beitragen können. Ich habe dabei reine Anfängerfragen ( bin selbst einer ) ausgeklammert, weil mich rein das Thema Verkauf interessiert hat. Nein ich will nicht handeln damit.

Bei mir geht es hier um das schöne Hobby sich einen ( Traum ) AMP, Bodentreter oder Reverb selbst zu bauen. Ich muß mir das natürlich alles noch weiter erarbeiten. Dabei steht das Thema Sicherheit natürlich immer im Vordergrund. Logischerweise gehört dazu auch der rechtliche Aspekt sowohl für die eigene Inbetriebnahme der Geräte als auch mal ein späterer in Erwägung gezogener Verkauf. Im Moment werkle ich an einem 2. 5e3 bei dem ich einige "Baufehler" ( Kosmetik ) meines 1. 5e3 korrigiert habe. Man lernt ja dazu. Okay manche bauen sich einmal solch ein Projekt und fertig. Ich will ja nicht in "Serie" bauen. Trotzdem hat mich von Anfang an folgende Frage beschäftigt. Will ich meinen Amp "No. 1" nicht mehr ? Was dann ? Geahnt habe ich da schon einiges. Gewusst nicht viel. Gedacht habe ich von Anfang an, und das bestätigt sich hier im Thread so langsam das wenn ich mich einmal für ein DIY Projekt entschieden habe, dieses für immer und ewig in meinen vier Wänden bleiben muß. Aus Versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen. Also muß ich meine Hand an die "Spaßbremse" legen und Enthaltsamkeit üben. Wahrscheinlich etwas zum Verdruss meines Lieferanten. Meinem Hobby werden dadurch Grenzen gesetzt, da ja alles bisher gebaute bei mir bleiben muß. Das schwächt wiederum mein einzusetzendes Kapital.

Zitat:
"Elektrotechnik gehört zu den sogenannten gefahrengeneigten Handwerken, deren Ausübung an einen Meisterbrief gebunden ist."

Und das in einem Land wo schon 50% aller Meisterbriefe eliminiert bzw. zurückgenommen wurden. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Frei nach dem Motto: Mache ich kein Geschäft dann sorge ich  zumindet dafür das du auch keines machen kannst. Ganz klar ist hier im Thread einiges OT. Das lässt sich auch nicht ausschließen bei soviel Unverständnis. Mir gefallen solche "Abseits" Diskussionen trotzdem. Man liest dann zwischen den Zeilen was die Leute bewegt. Ich mache ohne Versicherung weiter und baue weiterhin meine kleinen Geschichten. Es ist meine "kleine" Freiheit.

Gruß
Hatfield ( alias Michael )
PS: "Wer Freiheit gegen Sicherheit austauscht, wird am Ende beides verlieren." Bestes Beispiel. Meine Harley wurde von einem TÜV Chef Ingenieur beim zweiten Anlauf mit Handkuss abgenommen. Aber 15 Km weiter in der nächsten Stadt und mit wesentlich "schärferem" Umbau. Das soll noch einer verstehen. Ich lese mal weiter hier im Hintergrund mit was noch so kommt.
« Letzte Änderung: 6.07.2019 09:53 von Hatfield »
Hat`s geraucht und gestunken, war`s bestimmt ein Telefunken.